Statt jeden Monat Miete zu zahlen sollte man überlegen ob man dieses Geld nicht dafür investiert sich eigenen Raum zu schaffen, wo man tun und lassen kann was man will. Der Staat unterstützt dieses Vorhaben immer noch mit der Bauförderung, die von der Bundesregierung geförderte Eigenheimzulage für Neuanschaffungen wurde leider zum 01.01.2006 abgeschafft. Eine Optimierung der Hausfinanzierung mit einer Eigenheimförderung macht Sinn.
Der Bausparvertrag ist die verbliebene Bauförderung vom Staat, der unter gewissen Voraussetzungen auch noch mit der Wohnungsbauprämie gefördert wird. Dabei werden die Bauspareinzahlungen mit 8,8% Wohnungsbauprämie belohnt. Die Grenze für die jährlichen Einzahlungen betragen für Singles bis zu 512 Euro, für Ehepaare bis zu 1024 Euro. Die Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen pro Sparjahr nicht überschritten wird. Die Grenzen liegen bei Ledigen bei 26 500 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bei 51 000 Euro.
Die Voraussetzungen für den Prämienanspruch werden von den Bausparkassen ermittelt und direkt auf dem Bausparkonto vorgemerkt. Sobald die vom Staat notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Prämie beim Finanzamt angefordert. Jährlich muss die Bausparförderung mit dem Wohnungsbauprämienantrag bei der Bausparkasse neu beantragt werden. Der Anspruch auf die Gutschrift der Wohnungsbauprämie besteht erstmals mit Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist, der Zuteilung der Bausparsumme oder der vorzeitigen prämienunschädlichen Verwendung. Nach der Bindungsfrist von 7 Jahren kann frei über die staatlichen Vergütungen und das Bausparguthaben verfügt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Vermoegenswirksame Leistungen für den Bausparvertrag. Hierbei zahlt der Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen direkt auf den Bausparvertrag ein. Diese direkte Einzahlung wird vom Staat mit der Arbeitnehmer Sparzulage gefördert. Diese beträgt 9% der vermögenswirksamen Leistungen, bis maximal zu einem Höchstbetrag von 470 Euro. Sollten die Leistungen des Arbeitgebers geringer sein, so kann der Differenzbetrag aus eigener Tasche dazu gezahlt werden. Der Anspruch auf die Arbeitnehmer Sparzulage besteht, wenn bei Alleinstehenden das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr 7 900 Euro nicht überschreitet, bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die Grenze 35 800 Euro.
Die angelegten Vermögenswirksamen Leistungen werden dem Arbeitnehmer im Laufe des Jahres durch die Bausparkasse bescheinigt, das Bausparen ist somit eine risikolose Sparform.
Schon ab dem 16. Lebensjahr kann die Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden. Wer Aufgrund seiner Einkommensgrenzen in den Genuss der Arbeitnehmer Sparzulage und Wohnungsbauprämie kommt, sollte dieses auch in Anspruch nehmen und von der staatlichen Bauförderung profitieren.
Wer nicht von diesen Möglichkeiten profitieren kann, dem bleibt nur die Finanzierung über Kredite übrig. Dabei sollte man sich über die Kreditkonditionen genauestens informieren und darauf achten, das man mit Vorsicht einer Schufa Auskunft zuwilligt. Einige Anbieter bieten hier schufafreie Kredit Auskünfte an. Dies hat den Vorteil, dass keine neuen Schufa Einträge erfolgen, die das Kreditscoring verschlechtern.
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