Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine private Invaliditätsversicherung, speziell für einen bestimmten Personenkreis. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Art Berufsunfähigkeitsversicherung für Zoll-, Feuerwehr-, Justiz- und Polizeibeamte und Soldaten und Richter. Diese Personengruppe ist durch herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht ausreichend versorgt und geschützt.
Der Begriff der Dienstunfähigkeit und Dienstunfähigkeitsversicherung stammen aus dem Beamtenrecht und bezeichnet zum einen die Berufsunfähigkeit eines Beamten und dessen Absicherung. Beamte werden demnach nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig.
Schwinden die geistigen oder körperlichen Kräfte eines Beamten und er seine Dienste nicht mehr dauerhaft und in vollem Umfang erfüllen kann, ist er dienstunfähig. In diesem Falle sieht die Regelung so aus: kann der Beamte über die Dauer von sechs Monaten über mindestens drei Monate seinen Dienst nicht mehr ausüben, ist er dienstunfähig. Besteht auch weiterhin die Aussicht, dass er seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, kann ihm eine geringwertigere Tätigkeit angeboten werden, um den vorzeitigen Ruhestand zu vermeiden. Die angebotene Tätigkeit muss jedoch mit seinen bisherigen Aufgaben in einem gewissen Zusammenhang stehen.
Auch hier muss der Betroffene ein Gutachten vorlegen, das ihm die Dienstunfähigkeit nachweist. Das ärztliche oder amtsärztliche Gutachten dient jedoch nur als Entscheidungshilfe für den Dienstherren oder die Dienststelle, d. h. die zuständige Person, die für den Beamten laut Beamtengesetz zuständig ist.
Setzt die BU Rente eines „normalen“ Arbeitgebers eine Beeinträchtigung von mindestens 50 % vor, so muss dies bei den Beamten nicht gegeben sein. Aus diesem Grund benötigen Beamte generell die so genannte Dienstunfähigkeits- oder Beamtenklausel in ihren Versicherungsbedingungen. Fehlt diese Klausel, muss der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung neben seiner Dienstunfähigkeit auch seine Berufsunfähigkeit nachweisen.
Deshalb ist jedem Beamten geraten, neben der staatlichen Absicherung, die jedoch recht gering ausfällt, eine Dienstunfähigkeitsversicherung zusätzlich abzuschließen. Diese Versicherung kann entweder als eine private Versicherung oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Denn befasst man sich mit verschiedenen Statistiken, zeigen diese, dass eine Dienstunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit nicht, wie irrtümlich angenommen, hauptsächlich durch einen Unfall entsteht, sondern aufgrund psychischer Belastungen wie Stress, verursacht werden.
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