Längst reicht die gesetzliche Rente nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter fort zu führen. Auch für Beamte sieht die Realität so aus.
Und deshalb gibt es auch die Riester Rente für Beamte, um Förderungen des Staates in Anspruch nehmen zu können.
Diese Riester Rente für Beamte gibt auch den Beamten die Möglichkeit, für ihre private Altersvorsorge zu sorgen, da auch das Versicherungsniveau der Beamten gesenkt wurde.
Die Riester Rente für Beamte ist für die Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind oder die von der Versicherungspflicht befreit sind, wie beispielsweise die Beamten.
Ein wichtiger Punkt, der generell auf alle Riester Renten-Angebote zutrifft, ist der, dass die Anlageformen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sind. Als Anlageformen der Riester Rente für Beamte zählen die klassische Rentenversicherung, Lebensversicherungen und Sparpläne.
Die Riester Rente für Beamte bietet den Vorteil, dass der Beamte aus seinen angesparten Beträgen, Guthaben entnehmen kann. Möchte der Versicherungsnehmer, sprich der Beamte, sich beispielsweise eine Immobilie kaufen, kann er das Geld aus der Riester Rente entnehmen. Dieser Vorteil gilt nur für die Riester Rente für Beamte, bei der Riester Rente für die Angestellten und andere Personengruppen, zählt dies nicht.
Ein Punkt, der vor dem Abschluss des Riestervertrages zu beachten ist, ist der, dass er gegenüber der Personalstelle seines Arbeitgebers eine Einverständniserklärung abgeben muss. Mit dieser Einverständniserklärung erklärt er sich einverstanden, dass die ZfA, die zentrale Stelle für Altersvorsorge, die notwendigen Informationen für die Berechnung der Zulagenansprüche einholen darf.
Für die Antragstellung benötigt der Beamte eine Zulagennummer, die er ebenfalls von der zentralen Stelle für Altersvorsorge erhält. Mit dieser Zulagennummer werden die späteren Zulageanträge dem Beamten zugeordnet.
Für Beamte gelten die gleichen Förderungsbeträge wie für Arbeitnehmer. Ab 2008 liegt die Zulage bei 154 Euro, in den Jahren 2006 und 2007 betrug diese 114 Euro. Die Höhe der Zulagen für Kinder ist ebenfalls 185 Euro im Jahr 2008, die Vorjahre lag diese Zulage bei 138 Euro pro Kind.
Bei der Riester Rente Beamte wird bei der Einkommensteuererklärung ebenfalls vom Finanzamt geprüft, was für ihn günstiger ist, Zulagen oder die Steuervergünstigung.
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